Üblicherweise muss sich der Kunde selten mit der Kostenübernahme seiner Rechtsschutzversicherung befassen. Regeln dies doch überwiegend die Anwälte im Rahmen der Mandatsübernahme selbst. Jedoch ist gerade bei umfangreicheren Rechtsstreitigkeiten notwendig zu wissen, welche Kosten die Rechtsschutzversicherung letztenlich übernimmt.
Was ist wenn der Versicherer jedoch eine Kostenübernahme ablehnt? Welche Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen Ihnen zu?
Für welche Kosten kommt die Private Rechtsschutz auf ?
- Rechtsanwaltskosten – Rechtsschutzversicherung
die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe des in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelten Umfanges.
in Spezial-Straf-Rechtsschutz-Policen übernehmen die Versicherer auch abweichend die Kosten für eine „angemessene“ Vergütung über die Grenzen der BRAGO hinaus
Kosten eines sog. Korrespondenzanwalts (sofern notwendig)
- Gerichtskosten – Rechtsschutzversicherung
- Zeugen und Sachverständige – Rechtsschutzversicherung
Sachverständige und Gutachter müssen gerichtlich bestellt sein
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers
- Schiedsverfahrenskosten – Rechtsschutzversicherung
- Kosten des Gegners – Rechtsschutzversicherung
sofern der Versicherungsnehmer zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet ist
(z.B. bei verlorenen Prozess)
- Kosten von Verwaltungsbehörden – Rechtsschutzversicherung
Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinangelegenheiten)
(inkl. Kosten für Zeugen, Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden)
Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege
- Reisekosten – Rechtsschutzversicherung
Kosten für Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
- Übersetzungskosten – Rechtsschutzversicherung
Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland
- Kautionskosten – Rechtsschutzversicherung
Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe.
- Kosten für technische Sachverständige in KFZ-Angelegenheiten – Rechtsschutzversicherung
Deckungsabsage des Versicherers in der Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherung bieten keinen unbegrenzten Versicherungsschutz. Somit kommt es nicht selten zu Deckungsablehnungen durch den Versicherer. Gründe hierfür können sein:
- vorvertragliche Schadenereignisse
- das Eingreifen eines Risikoausschlusses
- mangelnde Erfolgsaussichten
Hat der Versicherer die Deckung abgelehnt, weil
der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht
oder
die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine Aussicht auf Erfolg hat,
und
hat der Versicherer dies dem VN unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf einen Stichentscheid oder das Einleiten eines Schiedsgutachterverfahren.
Der Stichentscheid – Rechtsschutzversicherung
Beim sog. Stichentscheid hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber der Rechtsschutzversicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Das Schiedsgutachterverfahren – Rechtsschutzversicherung
Beim sog. Schiedsgutachterverfahren besteht die Möglichkeit, die Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf eine Deckungsablehnung durch einen Schiedsgutachter verbindlich klären zu lassen. Bei dem von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu benennenden Schiedsgutachter soll es sich um einen seit mind. 5 Jahren zugelassenen Rechtsanwalt handeln. Der Versicherer hat alle wesentlichen Unterlagen/ Mitteilungen die für die Durchführung des Schiedsgutachtens notwendig sind, zur Verfügung zu stellen.
Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist für den Versicherer bindend.