Unfallversicherung Zusatzleistungen

Die private Unfallversicherung beinhaltet eine Vielzahl an Leistungsbausteinen. Der Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften hat jedoch auch in der Unfallversicherung in vielen Bereichen zu Änderungen in den Leistungsbeschreibungen der versicherten Leistungsbausteine geführt.

Ein konkretes Studium der des jeweiligen Vertrages zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen wird empfohlen. Unser Vergleich diverser Unfallversicherungen zeigt diese Leistungsunterschiede auf.

Nachfolgend möchten wir einige hiervon näher erläutern.

Ist die Unfallversicherung sinnvoll?
Was leistet die Unfallversicherung?
Was bedeudet die Unfallversicherung Invalidität?
Unfallversicherung Kind
Unfallversicherung Kosten – wie hoch sind sie?
Unfallversicherung Vergleich – worauf sollten Sie achten?
Wesentliche Ausschüsse in der Unfallversicherung
Gliedertaxe der Unfallversicherungen
Leistungsbausteine einer Unfallversicherung

Bergungskosten der Unfallversicherung

Unter Bergungskosten vertseht man die Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder Spezialklinik, den Mehraufwand beim Rücktransport zum ständigen Wohnsitz sowie der Überführung im Todesfall.

Invaliditätsgrundsumme der Unfallversicherung

Jede private Unfallversicherung definiert eine Invaliditätsgrundsumme. Diese ist innerhalb bestimmter – vom jeweiligen Versicherer definierter – Grenzen vom Kunden frei wählbar. Anhand dieser und dem Grad der Invalidität wird die Leistungshöhe zugrunde gelegt.
Die Invaliditätsgrundsumme sollte nicht wesentlich weniger als 100 000 Euro betragen.
Mit Hilfe der Progressionsstaffeln wird eine Leistungserhöhung meist ab dem 26. Prozent Invaliditätsgrad vereinbart. So erhält ein verunfallte Person bei 500% Progression und 100 000 Euro Grundinvalidität im Falle der Vollinvalidität (100%) 500 000 Euro Invaliditätsleistung vom Versicherer.

Todesfallleistung der Unfallversicherung

Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, so entsteht aus der privaten Unfallversicherung ein Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe.
Ein Einschluss dieser Leistung ist sinnvoll, da bei einer drohenden Invalidität in Höhe der versicherten Todesfallsumme eine Vorrauszahlung auf die Invaliditätsleistung erfolgen kann.
Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden, so leistet die private Unfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

Kurkostenbeihilfe

Die Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Summe, wenn z.B. innerhalb von drei Jahren ab Unfalltag eine dreiwöchige Kur aufgrund der Verletzungen durch den Unfall durchgeführt wird.

Kosmetische Operationen

Die Unfallversicherung erbringt die Leistung, nachdem die Operation, die klinische Behandlung oder die Zahnbehandlung durchgeführt worden ist. Es erfolgt jedoch eine Anrechnung auf die Vorleistung der Krankenkasse.

Rooming-In-Leistung

Ist ein stationärer Aufenthalt des versicherten Kindes notwendig, ist ebenso die Übernachtung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Kosten in Höhe des vereinbarten Betrages übernimmt hierfür die Unfallversicherung.

Genesungsgeld

Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird, sofern eingeschlossen, ein Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen gezahlt. Die Leistungsdauer ist jedoch i.d.R. auf 100 Tage gemäß nachfolgenden Bemessungen begrenzt:

  1. bis 10. Tag = 100% des KHTG
  2. bis 20.Tag = 50% des KHTG
  3. bis 100. Tag = 25% des KHTG
    In neueren Bedingungswerken der Unfallversicherungen sind abweichend hiervon längere Leistungsstaffeln üblich.